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Ziele und Regelungen des Bundesbodenschutzgesetzes
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Regelungsbereich
Das BBSchG greift immer dann ein, wenn speziellere dort genannte
Regelungen nicht eingreifen; Vorschriften z.B. nach Bauordnungs-
und Bauplanungsrecht oder nach Immissionsschutzrecht sind
also vorrangig anzuwenden.
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Grundsätze und Pflichten
Jeder, der Boden nutzt oder Grundstückseigentümer ist,
hat die Pflicht, Gefahren zu vermeiden und Altlasten zu beseitigen.
Letztere trifft in gewissem Umfang auch Alteigentümer. Weiterhin
wird festgelegt, unter welchen Umständen Boden zu entsiegeln
ist und die natürliche Bodenfnktion wieder hergestellt werden
muss.
Werte und Anforderungen hinsichtlich Bodenverunreinigungen und
Altlasten sind mit der Bundesbodenschutzverordnung (BBSchV) geregelt.
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Was sind Altlasten?
Nach dem BBSchG gelten als Altlasten stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen,
sowie sonstige Flächen, auf denen Abfälle behandelt,
gelagert oder abgelagert wurden (Altablagerungen), sowie Grundstücke
stillgelegter Anlagen sowie sonstige Grundstücke, auf
denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden
ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen
oder sonstige Gefahren für die Allgemeinheit oder den
Einzelnen hervorgerufen werden.
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Probleme des Bodenschutzes
Aus Sicht unserer Umwelt ist das größte Problem eines
durchgreifenden Bodenschutzes, dass sich Grund und Boden - im Gegensätz
zu Wasser und Luft - häufig in Privatbesitz befinden und somit
private Nutzungsrechte vorgehen. Oftmals bedeutet daher Bodenschutz
eine Einschränkung der Nutzung.
Die natürlichen Funktionen des Bodens sind sehr komplex und
noch nicht ausreichend erforscht, um gesicherte Grenzwerte festlegen
zu können.
Bodenschutz ist extrem teuer, dies gilt sowohl für das Vermeiden
von schädlichen Bodenveränderungen als auch für die
Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen.
Die Sanierbarkeit von Boden ist begrenzt. Trotz immensen finanziellen
Aufwandes ist oft der natürliche Zustand des Bodens nicht mehr
wiederherstellbar. Viele Schäden sind irreversibel.
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Ziele des vorsorgenden Bodenschutzes
Boden hat folgende natürliche Funktionen, die es zu
erhalten gilt:
- Lebensraum und -grundlage für Mensch und Natur
- direkt als Medium am Anfang der Nahrungskette
- indirekt als Rohstofflager und als Wohnraum für Flora
und Fauna
- Bestandteil des Wasser-, Stoff- und Lufthaushaltes
- Abbau-, Aufbau- und Austauschmedium, beispielsweise als
Filter für die Grundwasserbildung
- Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
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